Verhinderungspflege – Entlastung für pflegende Angehörige
Auch pflegende Angehörige brauchen einmal eine Pause – sei es wegen Krankheit, Urlaub oder einfach zum Durchatmen. Mit unserer Verhinderungspflege springen wir zuverlässig ein.





mehr als 1.100 Kunden, aus Velbert und Umgebung, haben uns bereits vertraut
Was umfasst die Verhinderungspflege konkret?
Typische Situationen aus dem Alltag – und wie wir helfen
Hier einige echte Beispiele, wie wir mit unserer Verhinderungspflege helfen:
Beispiel 1 – Urlaub
Situation:
Frau H. pflegt ihren Vater und möchte eine Woche in den Urlaub fahren.
Unsere Lösung:
Wir übernehmen für diese Zeit vollständig die Pflege und Betreuung ihres Vaters zuhause.
Beispiel 2 – Krankheit der pflegenden Person
Situation:
Herr M. kümmert sich täglich um seine pflegebedürftige Ehefrau. Plötzlich erkrankt er selbst und kann die Versorgung für einige Tage nicht übernehmen.
Unsere Lösung:
Wir springen kurzfristig ein und übernehmen alle notwendigen Pflegeaufgaben – von der Grundpflege über die Medikamentengabe bis hin zur hauswirtschaftlichen Unterstützung. So wird die Versorgung seiner Frau sicher weitergeführt, während Herr M. sich in Ruhe erholen kann.
Beispiel 3 – Termin- und Alltagsentlastung
Situation:
Die Tochter von Frau K. pflegt ihre Mutter täglich, muss aber wichtige Behördentermine wahrnehmen und hat zusätzlich berufliche Verpflichtungen. Für einige Stunden am Tag fehlt ihr die Zeit, die Pflege vollständig sicherzustellen.
Unsere Lösung:
Wir übernehmen stundenweise die Betreuung und Pflege von Frau K., sodass die Tochter ihre Termine stressfrei wahrnehmen kann. Durch die flexible Einsatzplanung erhält sie genau die Entlastung, die sie braucht – ohne schlechtes Gewissen und mit dem Gefühl, ihre Mutter ist gut versorgt.
Verlieren Sie keine Zeit und fordern Sie jetzt direkt einen Rückruf an
Ein kleines Formular – ein großer Schritt zur Entlastung. Geben Sie Ihren Namen und Ihre Telefonnummer an, und wir sind schon bald persönlich für Sie da.
Finanzierung – Wer übernimmt die Kosten für die Verhinderungspflege?
Ihre Pflegekasse stellt pro Jahr bis zu 1.685 € für Verhinderungspflege zur Verfügung. Bis zu 843 € (50 % des Kurzzeitpflege-Budgets von 1 685 €) können 2025 aus nicht verbrauchten Mitteln der Kurzzeitpflege in die Verhinderungspflege umgeschichtet werden.
Dadurch steigt das verfügbare Jahresbudget für Verhinderungspflege von 1.685 € auf maximal 2.528 €. Der umgewidmete Betrag wird in gleicher Höhe vom Kurzzeitpflege-Anspruch abgezogen.
Hinweis: Seit dem 1. Juli 2025 ersetzt ein gemeinsames Jahresbudget von 3.539 € für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege die bisherige Umwidmungsgrenze und erlaubt noch flexiblere Nutzung.

