Beratungseinsatz nach § 37.3 SGB XI – Ihr Anspruch auf kompetente Unterstützung
Pflegebedürftige, die Pflegegeld beziehen, sind verpflichtet, regelmäßig einen Beratungseinsatz durch einen Pflegedienst in Anspruch zu nehmen. Wir bieten Ihnen eine kompetente, verständliche und hilfreiche Beratung.
Wichtig zu wissen: „Wir sind da, um Sie zu unterstützen – nicht zu kontrollieren.“





mehr als 1.100 Kunden, aus Velbert und Umgebung, haben uns bereits vertraut
Pflegebedürftige, die Pflegegeld beziehen, sind verpflichtet, regelmäßig einen Beratungseinsatz durch einen Pflegedienst in Anspruch zu nehmen. Wir bieten Ihnen eine kompetente, verständliche und hilfreiche Beratung.
Wichtig zu wissen: „Wir sind da, um Sie zu unterstützen – nicht zu kontrollieren.“





mehr als 1.100 Kunden, aus Velbert und Umgebung, haben uns bereits vertraut
Was umfasst der Beratungseinsatz konkret?
Typische Situationen aus dem Alltag – und wie wir helfen
Hier einige echte Beispiele, wie wir mit unserer Behandlungspflege helfen:
Beispiel 1 – Pflegegeldbezug
Situation:
Frau B. erhält Pflegegeld und benötigt einen Beratungsnachweis für die Pflegekasse.
Unsere Lösung:
Wir besuchen sie zuhause, beraten sie umfassend und stellen die Bescheinigung für die Kasse aus.
Beispiel 2 – Erinnerungsservice & Fristenschutz
Situation:
Frau S. pflegt ihren Vater zu Hause. Sie hat bereits zwei Mahnungen von der Pflegekasse erhalten, weil sie den Beratungseinsatz versäumt hat. Es droht bereits eine Kürzung des Pflegegeldes.
Unsere Lösung:
Wir vereinbaren telefonisch einen kurzfristigen Termin und führen den Beratungseinsatz zuhause durch. Nach dem Einsatz übermitteln wir den Nachweis direkt an die Pflegekasse. Für die Zukunft bieten wir Frau S. unseren Erinnerungsservice an. Wir erinnern rechtzeitig vor Ablauf der Frist an den nächsten Beratungseinsatz.
Beispiel 3 – Entlastung durch Verhinderungspflege
Situation:
Während eines Beratungseinsatzes bei Herrn B. wird deutlich, dass seine Ehefrau als pflegende Angehörige körperlich und seelisch stark belastet ist. Sie erwähnt, dass sie seit Monaten keine Nacht mehr durchschlafen kann – weiß aber nicht, dass ihr Entlastungsangebote zustehen.
Unsere Lösung:
Wir klären Frau B. über ihren Anspruch auf Verhinderungspflege auf und unterstützen sie aktiv dabei, den Antrag korrekt auszufüllen. Zudem bieten wir ihr an dim Rahmen der Verhinderungspflege die Pflege kurzfristig zu übernehmen. So gewinnt sie neue Kraft – und die Versorgung ihres Mannes wird weiterhin gesichert.
Beispiel 4 – Pflegehilfsmittel-Pauschale aktiviert
Situation:
Beim Einsatz bei Herrn K. fällt uns auf, dass er weder Desinfektionsmittel noch Einmalhandschuhe oder Bettschutzunterlagen zur Verfügung hat. Er pflegt sich weitgehend selbst und hat schlicht keine Kenntnis über die Möglichkeit, kostenfreie Hilfsmittel zu erhalten.
Unsere Lösung:
Wir klären ihn über die monatliche Pflegehilfsmittelpauschale in Höhe von 40 € auf und stellen mit ihm gemeinsam einen Antrag. Anschließend stellen wir den Kontakt zu einem zuverlässigen Vertragspartner her, der ihn nun monatlich automatisch mit den benötigten Hilfsmitteln beliefert – ganz ohne Zuzahlung. Das erhöht seine Sicherheit und verbessert die hygienischen Bedingungen spürbar.
Beispiel 5 – Wohnumfeldsicherung zur Sturzprophylaxe
Situation:
Frau T. berichtet uns im Beratungsgespräch von Unsicherheiten beim Duschen. Sie sei beinahe gestürzt, da sie zum Duschen in die Badewanne steigen muss und keine Hilfsmittel im Bad hat. Es besteht akuter Handlungsbedarf – sie will aber nicht „umständlich Anträge stellen“.
Unsere Lösung:
Wir weisen sie auf die Möglichkeit einer einmaligen Förderung bis 4.180 € für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen hin. Gemeinsam füllen wir den Antrag aus und reichen ihn bei der Pflegekasse begründet ein. Anschließend stellen wir den Kontakt zu mehreren Partnerbetrieben her, die Kostenvorschläge für den nachträglichen Einbau einer Badewannentür und eines Duschhaltegriffs erstellen und nach Genehmigung der Pflegekasse fachgerecht durchführen. Die Kosten übernimmt in diesem Fall vollständig die Pflegekasse – Frau T. kann sich nun sicher im Bad bewegen.
Verlieren Sie keine Zeit und fordern Sie jetzt direkt einen Rückruf an
Ein kleines Formular – ein großer Schritt zur Entlastung. Geben Sie Ihren Namen und Ihre Telefonnummer an, und wir sind schon bald persönlich für Sie da.

