Beratungseinsatz nach § 37.3 SGB XI – Ihr Anspruch auf kompetente Unterstützung

  • „Ich habe Angst, dass ich etwas falsch mache und dann das Pflegegeld weg ist.“

  • „Ich will nicht, dass Fremde bei uns reinschauen und alles bewerten.“

  • „Die schauen nur, ob wir was falsch machen – helfen tut da keiner.“

Pflegebedürftige, die Pflegegeld beziehen, sind verpflichtet, regelmäßig einen Beratungseinsatz durch einen Pflegedienst in Anspruch zu nehmen. Wir bieten Ihnen eine kompetente, verständliche und hilfreiche Beratung.

Wichtig zu wissen: „Wir sind da, um Sie zu unterstützen – nicht zu kontrollieren.“

mehr als 1.100 Kunden, aus Velbert und Umgebung, haben uns bereits vertraut

Beratungseinsatz nach § 37.3 SGB XI – Ihr Anspruch auf kompetente Unterstützung

  • „Ich habe Angst, dass ich etwas falsch mache und dann das Pflegegeld weg ist.“

  • „Ich will nicht, dass Fremde bei uns reinschauen und alles bewerten.“

  • „Die schauen nur, ob wir was falsch machen – helfen tut da keiner.“

Pflegebedürftige, die Pflegegeld beziehen, sind verpflichtet, regelmäßig einen Beratungseinsatz durch einen Pflegedienst in Anspruch zu nehmen. Wir bieten Ihnen eine kompetente, verständliche und hilfreiche Beratung.

Wichtig zu wissen: „Wir sind da, um Sie zu unterstützen – nicht zu kontrollieren.“

mehr als 1.100 Kunden, aus Velbert und Umgebung, haben uns bereits vertraut

Was umfasst der Beratungseinsatz konkret?

Beurteilung der Pflegesituation in häuslicher Umgebung
Beratung zur Pflege und Versorgung
Empfehlung von Pflegehilfsmitteln
Entlastungsangebote für pflegende Angehörige
Prüfung und Bestätigung
der Pflegequalität
Beratung zur Inanspruch-nahme weiterer Leistungen

Typische Situationen aus dem Alltag – und wie wir helfen

Hier einige echte Beispiele, wie wir mit unserer Behandlungspflege helfen:

Beispiel 1 – Pflegegeldbezug

Situation:
Frau B. erhält Pflegegeld und benötigt einen Beratungsnachweis für die Pflegekasse.

Unsere Lösung:
Wir besuchen sie zuhause, beraten sie umfassend und stellen die Bescheinigung für die Kasse aus.

Beispiel 2 – Erinnerungsservice & Fristenschutz

Situation:
Frau S. pflegt ihren Vater zu Hause. Sie hat bereits zwei Mahnungen von der Pflegekasse erhalten, weil sie den Beratungseinsatz versäumt hat. Es droht bereits eine Kürzung des Pflegegeldes.

Unsere Lösung:
Wir vereinbaren telefonisch einen kurzfristigen Termin und führen den Beratungseinsatz zuhause durch. Nach dem Einsatz übermitteln wir den Nachweis direkt an die Pflegekasse. Für die Zukunft bieten wir Frau S. unseren Erinnerungsservice an. Wir erinnern rechtzeitig vor Ablauf der Frist an den nächsten Beratungseinsatz.

Beispiel 3 – Entlastung durch Verhinderungspflege

Situation:
Während eines Beratungseinsatzes bei Herrn B. wird deutlich, dass seine Ehefrau als pflegende Angehörige körperlich und seelisch stark belastet ist. Sie erwähnt, dass sie seit Monaten keine Nacht mehr durchschlafen kann – weiß aber nicht, dass ihr Entlastungsangebote zustehen.

Unsere Lösung:
Wir klären Frau B. über ihren Anspruch auf Verhinderungspflege auf und unterstützen sie aktiv dabei, den Antrag korrekt auszufüllen. Zudem bieten wir ihr an dim Rahmen der Verhinderungspflege die Pflege kurzfristig zu übernehmen. So gewinnt sie neue Kraft – und die Versorgung ihres Mannes wird weiterhin gesichert.

Beispiel 4 – Pflegehilfsmittel-Pauschale aktiviert

Situation:
Beim Einsatz bei Herrn K. fällt uns auf, dass er weder Desinfektionsmittel noch Einmalhandschuhe oder Bettschutzunterlagen zur Verfügung hat. Er pflegt sich weitgehend selbst und hat schlicht keine Kenntnis über die Möglichkeit, kostenfreie Hilfsmittel zu erhalten.

Unsere Lösung:
Wir klären ihn über die monatliche Pflegehilfsmittelpauschale in Höhe von 40 € auf und stellen mit ihm gemeinsam einen Antrag. Anschließend stellen wir den Kontakt zu einem zuverlässigen Vertragspartner her, der ihn nun monatlich automatisch mit den benötigten Hilfsmitteln beliefert – ganz ohne Zuzahlung. Das erhöht seine Sicherheit und verbessert die hygienischen Bedingungen spürbar.

Beispiel 5 – Wohnumfeldsicherung zur Sturzprophylaxe

Situation:
Frau T. berichtet uns im Beratungsgespräch von Unsicherheiten beim Duschen. Sie sei beinahe gestürzt, da sie zum Duschen in die Badewanne steigen muss und keine Hilfsmittel im Bad hat. Es besteht akuter Handlungsbedarf – sie will aber nicht „umständlich Anträge stellen“.

Unsere Lösung:
Wir weisen sie auf die Möglichkeit einer einmaligen Förderung bis 4.180 € für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen hin. Gemeinsam füllen wir den Antrag aus und reichen ihn bei der Pflegekasse begründet ein. Anschließend stellen wir den Kontakt zu mehreren Partnerbetrieben her, die Kostenvorschläge für den nachträglichen Einbau einer Badewannentür und eines Duschhaltegriffs erstellen und nach Genehmigung der Pflegekasse fachgerecht durchführen. Die Kosten übernimmt in diesem Fall vollständig die Pflegekasse – Frau T. kann sich nun sicher im Bad bewegen.

Verlieren Sie keine Zeit und fordern Sie jetzt direkt einen Rückruf an

Ein kleines Formular – ein großer Schritt zur Entlastung. Geben Sie Ihren Namen und Ihre Telefonnummer an, und wir sind schon bald persönlich für Sie da.

Ihre Vorteile bei der Tagespflege am Berg

  • Unkomplizierte Terminvereinbarung
  • Kompetente, erfahrene Pflegeberater

  • Unterstützung bei Anträgen und Höherstufungen

  • Verlässliche Weiterleitung der Nachweise an die Pflegekasse

Ablauf des Beratungseinsatzes

Sie brauchen Hilfe im Alltag oder bei der Pflege? Kein Problem – wir erklären alles verständlich und kümmern uns um den Rest. Schritt für Schritt – damit Sie sich sicher und gut aufgehoben fühlen. Und so geht es:

1

Kontakt

Vereinbaren Sie bequem telefonisch oder schriftlich einen Beratungstermin.

2

Termin

Wir finden einen passenden Zeitpunkt für den Beratungsbesuch bei Ihnen zu Hause.

3

Durchführung der Beratung

Unsere Pflegefachkraft berät zu Pflegequalität, Entlastungsmöglichkeiten und Leistungsansprüchen.

4

Bescheinigung für die Pflegekasse

Wir erstellen und übermitteln die notwendige Bestätigung direkt an Ihre Pflegekasse.

5

Weiterführende Unterstützung

Auf Wunsch begleiten wir Sie fortlaufend – mit Rat, Tat und weiteren Pflegeleistungen.

Finanzierung – Wer übernimmt die Kosten für den Beratungseinsatz?

Die Kosten für den Beratungseinsatz werden komplett von Ihrer Pflegekasse übernommen.

Das sagen unsere Kunden über uns

Häufige Fragen zum Beratungseinsatz

Hier finden Sie Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um den Beratungseinsatz. Falls Ihre Frage nicht dabei ist – wir sind nur einen Anruf entfernt und helfen gerne weiter.

Der Beratungseinsatz ist ein verpflichtender Hausbesuch durch einen anerkannten Pflegedienst für Pflegebedürftige, die ausschließlich Pflegegeld beziehen und zu Hause von Angehörigen oder anderen Personen gepflegt werden. Ziel ist es, die Pflegequalität zu sichern und pflegende Angehörige zu unterstützen.
Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 bis 5, die ausschließlich Pflegegeld erhalten, müssen in regelmäßigen Abständen einen Beratungseinsatz nachweisen. Bei Pflegegrad 1 ist der Einsatz freiwillig, kann aber zusätzliches Wissen und Unterstützung bieten.

Pflegegrad 2 und 3: alle 6 Monate
Pflegegrad 4 und 5: alle 3 Monate
Pflegegrad 1: freiwillig, jederzeit möglich

Der Einsatz wird von erfahrenen Pflegefachkräften unseres ambulanten Pflegedienstes durchgeführt, die von den Pflegekassen dafür zugelassen sind. Der Termin findet bei Ihnen zu Hause statt.
Die Kosten für den Beratungseinsatz übernimmt die Pflegekasse in voller Höhe. Sie müssen weder in Vorleistung gehen noch mit Zuzahlungen rechnen.
Kontaktieren Sie uns einfach telefonisch per E-Mail oder über unser Kontaktformular. Wir vereinbaren einen passenden Termin und kümmern uns um die Abrechnung direkt mit der Pflegekasse. Auf Wunsch erinnern wir Sie auch rechtzeitig an die nächsten Fristen.